Das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2. Jede Anmeldung ist erst dann für das IEF verbindlich, wenn sie vom IEF schriftlich bestätigt wurde.

3. Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmenden, zu der in der Kursausschreibung angesprochenen Teilnehmendengruppe zu gehören und die Zulassungsbedingungen zu erfüllen.

4. Änderungen betreffend Anzahl und Wahl der Dozierenden bleiben vorbehalten.

5. Muss ein Angebot kurzfristig abgesagt werden, werden bereits bezahlte Kurskosten rückerstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das IEF nicht vergütet.

6. Die Kosten für nicht besuchte Seminartage werden nicht zurückerstattet.

7. Bei Abmeldungen gilt:
- Kurzangebote (bis und mit 9 Weiterbildungstagen): Bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn werden Fr. 50.- in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung ist der gesamte Betrag geschuldet.
- Längere Angebote (ab 10 Weiterbildungstagen): Die Aufnahmegebühr ist in jedem Fall geschuldet.
Ab 12 Wochen bis 6 Wochen vor Beginn einer Weiterbildungseinheit sind
seitens der Teilnehmenden 50% der Kosten zu tragen, ab 6 Wochen vor Beginn die gesamten Kosten.

8. Bei längeren Weiterbildungsangeboten (ab 10 Weiterbildungstagen) kann der Weiterbildungsplatz nur dann definitiv garantiert werden, wenn die Anzahlung innert der geforderten Frist geleistet ist.

9. Die Durchführung eines Angebots ist abhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird für jedes Angebot separat festgelegt. Das IEF behält sich vor, ein Angebot aufgrund von zu tiefenTeinehmendenzahlen abzusagen. Sollte ein Angebot nicht zustande kommen, wird das IEF eine Alternative anbieten. Sollte dies auch nicht möglich sein, wird der einbezahlte Betrag den Teilnehmenden zurückerstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das IEF nicht vergütet.

10. Die Teilnehmenden anerkennen, dass das IEF für Schäden jeglicher Art im Weiterbildungsverlauf keine Haftung übernimmt mit Ausnahme bei Nachweis grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

11. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das IEF empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Bei Kurzangeboten sollte die Versicherung nach Erhalt der Einladung zur Weiterbildung, bei mehrjährigen Weiterbildungen bei Vertragsabschluss abgeschlossen werden.

12. Die Schulungsunterlagen und -medien dürfen nur zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Für jede weitere Verwendung muss der Urhebende angefragt werden.

13. Persönliche Daten werden ausschliesslich für eigene Werbezwecke genutzt und nicht weitergegeben.

14. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen der Studienordnung, vereinbaren die Vertragsparteien, dass bei allen sich aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zunächst der Versuch unternommen wird, diese in einem Mediationsverfahren zu klären.

15. Allfällige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Veröffentlichung auf der Website www.ief-zh/über-uns/agb wirksam.

16. Gerichtsstand ist Sitz des IEF.

 

Zürich, 26. Januar 2022